Ethics Office

Hinweisgebersystem und Beschwerdeverfahren der Freudenberg-Gruppe

Was ist die Zielsetzung der Ethics Offices?

Die Ethics Offices sind eine vertrauliche Anlauf- und Kontaktstelle für alle Mitarbeitenden und Dritte (das heißt Personen außerhalb der Freudenberg-Gruppe, wie Zulieferer oder Kundinnen und Kunden), die eine eingetretene oder drohende Verletzung von Gesetzen oder der bei Freudenberg geltenden Geschäftsgrundsätze oder Unternehmensleitsätze melden wollen. 

Die Ethics Offices sollen die Freudenberg-Gruppe vor Haftungsrisiken und Reputationsschäden sowie persönlicher Haftung von Führungskräften und Mitarbeitenden schützen. Aufdeckung und Klärung von regelwidrigem Verhalten helfen der Freudenberg-Gruppe bei der Umsetzung elementarer Grundsätze guter Unternehmensführung und unterstützen sie zugleich bei der Wahrnehmung unternehmerischer menschenrechtlicher Verantwortung entlang globaler Lieferketten.

Wer kann welche Verstöße melden?

Die Ethics Offices sind für jeden zugänglich: Angehörige eines Unternehmens der Freudenberg-Gruppe sowie Dritte können jede begangene oder erkennbar drohende unternehmensbezogene Verletzung von Gesetzen sowie Verstöße gegen unsere Geschäftsgrundsätze, unseren Verhaltenskodex oder sonstige, mit den vorgenannten Regeln in Einklang stehende, inner- und außerbetriebliche Richtlinien und lokale Gepflogenheiten melden.

Solche Verletzungen sind zum Beispiel Bestechung und Korruption oder die Missachtung kartell-, umwelt-, sicherheits- oder arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Hinweisgebende Personen können zudem menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz melden (sogenannte Beschwerdeverfahren), die durch das wirtschaftliche Handeln von Freudenberg im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem bzw. durch einen unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer von Freudenberg entstanden sind.

Wie können Verstöße an die Ethics Offices gemeldet werden?

In der Freudenberg-Gruppe gibt es ein zentrales Ethics Office in Europa (Corporate Ethics Office) und drei regionale Ethics Offices (Regional Ethics Offices Asien, Indien und Amerika). 

Ein Hinweis sollte grundsätzlich bei dem räumlich nächsten Ethics Office gemeldet werden. Letztlich entscheiden Sie jedoch selbst, an welches Ethics Office Sie sich wenden. Auch ein persönliches Gespräch ist möglich. Eine vorgeschriebene Form für Hinweise gibt es nicht.

Das Verfahren ist für Sie als hinweisgebende Person kostenlos.

  • Das Corporate Ethics Office erreichen Sie wie folgt:
    per E-Mail: CorporateEthicsOffice@freudenberg-compliance.com 
    oder per Post: Corporate Ethics Office Freudenberg, Postfach 100807, D-69448 Weinheim.
    Um ein persönliches Treffen zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte unter der oben genannten E-Mail-Adresse.

Die Regional Ethics Offices können Sie wie folgt erreichen:

Können Meldungen auch anonym erstattet werden?

Ja, Sie können die Meldung unter Nutzung Ihres Namens oder anonym abgeben. 

Bitte beachten Sie, dass die Ethics Offices, wenn Sie sich für eine anonyme Meldung entscheiden und nicht die Möglichkeit eröffnen, mit Ihnen bei Bedarf in Kontakt zu treten, im gesamten weiteren Verfahren keine Möglichkeit haben, Ihnen verfahrensrelevante Informationen zukommen zu lassen oder Ihnen Rückfragen zu stellen.

In welcher Sprache können Hinweise erfolgen?

Die Informationen können in jeder regionalen oder lokalen Sprache übermittelt werden. Am besten geeignet wäre Englisch oder die Sprache, die dem Sitz des jeweiligen Ethics Office entspricht, das selbstverständlich bereit ist, Informationen, die in einer anderen Sprache übermittelt werden, weiterzuverfolgen und - falls erforderlich - eine vertrauliche, professionelle Übersetzung anzufertigen.

Was geschieht nach Erteilung eines Hinweises?

Das jeweilige Ethics Office nimmt die übermittelten Hinweise auf und prüft deren Wahrheitsgehalt und das weitere Vorgehen. Spätestens sieben Tage nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie – wenn Sie eine Kontaktmöglichkeit eröffnet haben – eine Eingangsbestätigung. Spätestens innerhalb von drei Monaten und sieben Tagen nach Eingang des Hinweises erhalten Sie eine Rückmeldung zum Stand des Verfahrens und zu den ergriffenen Maßnahmen. Auch wenn das Ethics Office das Verfahren ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen hat, erhalten Sie eine kurze Begründung.

Wie ist gesichert, dass hinweisgebende Personen keine Nachteile erleiden?

Die Freudenberg-Gruppe ergreift gegen Personen, die in gutem Glauben auf Verstöße hinweisen, bei der Meldung Hilfe leisten oder bei der Untersuchung des Verstoßes mitwirken, aufgrund dessen keine nachteiligen Maßnahmen und schützt sie vor Repressalien wie etwa einer Kündigung oder Abmahnung.

Wie wird Vertraulichkeit und Datenschutz gewährleistet?

Die Ethics Offices behandeln Hinweise und Informationen, insbesondere die Identität der hinweisgebenden Person, soweit rechtlich zulässig, strikt vertraulich. Die aktuellen Datenschutzvorgaben werden eingehalten. 

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter Wichtige Dokumente.

Externer Meldekanal für Deutschland : Bundesamt für Justiz

Hinweise, für die das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz gilt, können auch den gesetzlich bestimmten staatlichen Meldestellen übermittelt werden (sogenannte externe Meldestellen).

§ 7 Abs. 1 Satz 2 Hinweisgeberschutzgesetz bestimmt, dass Hinweisgeber in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle – das heißt, die Ethics Offices der Freudenberg-Gruppe – bevorzugen sollten.

Weitere Informationen zu den externen Meldestellen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz.

Externe Meldekanäle für EU

In den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten, in denen die Freudenberg-Gruppe vertreten ist, nehmen folgende Behörden als externe Meldekanäle ebenfalls Hinweise entgegen.

Freudenberg Ethics Office: External-Reporting-List